Frankfurter Datenschutz

Am 25. Mai 2018 trat nach einer 2-jährigen Übergangsfrist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verbindlich für alle EU-Mitgliedsstaaten in Kraft. Dieses Thema wird in der letzten Zeit recht hochgeschaukelt – von Bußgeldern ist die Rede, von Abmahnanwälten, die uninformierten Geschäftsinhabern mit hohen Strafen drohen. Die Datenschutzgrundverordnung ist mit relativ einfachen Mitteln meist schnell umsetzbar. Wir helfen Ihnen bei allen Schritten zur DSGVO Compliance.

Nach Art. 4 lit. f BDSG muss jedes Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden. Bei Unternehmen mit mehr als neun Beschäftigten (darunter zählen auch Praktikanten, Auszubildende etc.) muss ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Nach dem neuen Gesetzesentwurf, der im Sommer 2019 vom Bundestag verabschiedet wurde, ist die Grenze auf 20 Personen erhöht worden – das Gesetz ist aber noch nicht endgültig verabschiedet. Die Funktion eines Datenschutzbeauftragten kann aber auch extern vergeben werden. Dies hat den Vorteil, dass sich Ihre Firma voll und ganz auf das Kerngeschäft konzentrieren kann – ohne dass ein Mitarbeiter aus seiner eigentlichen Funktion herausgerissen wird. Bestellen Sie uns als Ihren externen Datenschutzbeauftragten und sparen Sie sich damit unnötige Einarbeitungsszeit und Kosten.

Wir betreuen Kunden in unterschiedlichen Branchen und Größen. Vom kleinen Handwerksbetrieb, über gemeinnützige Vereine, bis hin zu größeren Firmen mit internationaler Vernetzung, übernehmen wir die Aufgaben des externen Datenschutzbeauftragten.


Datenschutz aus Frankfurt


frankfurter daten hilft in allen Datenschutzbelangen – Martin Hanf-Dressler ist TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter.


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